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I.V. Projekt mit der IKK classic
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Vertrag
zur Durchführung Integrierter Versorgung nach §§ 140a ff SGB V über die
Versorgung mit invasiv-kardiologischer Behandlung
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Präambel
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Die stetige Verbesserung der medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten in
der Versorgung sowie Ausbau und Fortentwicklung moderner Diagnostik und
therapeutischer Verfahren haben in Sachsen zu einem hohen Standard in der
Betreuung kardiologischer Patienten geführt. Gleichwohl bestehen
insbesondere in den strukturellen Rahmenbedingungen und beim Zusammenwirken
der verschiedenen Leistungserbringer Optimierungspotentiale, die eine
ganzheitliche fallbezogene medizinische Betreuung im Rahmen von Disease
Management-Programmen (DMP) und Integrierter Versorgung mit gesteigerter
Effektivität und Qualität und damit einen höheren Nutzen für die
Versicherten ermöglichen.
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Die Vertragsparteien streben gemeinsam an, die Versorgung kardiologischer
Patienten, insbesondere im ambulanten Bereich und dem zwischen der
ambulanten und stationären Versorgung liegenden praxisklinischen Bereich,
zu optimieren.
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Ziel ist es, die im Großraum Dresden vorhandenen Strukturen mit ihrem
positiven Ansatz so weiter zu entwickeln, dass im Rahmen dieses Vertrages
zur Integrierten Versorgung patientenorientierte Versorgungsketten stärker
genutzt werden und klare Schnittstellen ambulant, praxisklinisch sowie
akutstationär definiert werden. Dieser Vertrag soll den Vertrag zum Disease
Management-Programm Koronare Herzkrankheit (KHK) der sächsischen
Krankenkassen für die Patienten, die mit Leistungen nach beiden Verträgen
zu versorgen sind, ergänzen.
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Ziele und Grundsätze
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Ziele des Vertrages zur Integrierten Versorgung sind:
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a)
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die Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bzw. die Versorgung zu
optimieren und dazu den Anteil ambulant behandelter Patienten bzw.
Patienten mit ambulanter Behandlung und notwendigen kurzfristigen
Überwachungszeiten (praxisklinisch) im Raum Dresden zu erhöhen und auf
diesem Weg die stationäre Versorgung dieser Erkrankungen in entsprechender
Fallzahl zu reduzieren,
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b)
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die Strukturen laufend, entsprechend dem Stand der modernen medizinischen
Gegebenheiten, in Kooperation mit den beteiligten Leistungserbringern
weiterzuentwickeln,
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c)
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ambulante Leistungserbringer in die Kooperation der Vertragsparteien
einzubeziehen, zu informieren und zu motivieren, gezielt die innovativen
und integrierten Strukturen bei der Erbringung invasiv-kardiologischer
Leistungen zum Vorteil der Versicherten zu nutzen.
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Weitere Informationen der IKK Sachsen finden Sie hier: www.ikk-sachsen.de
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