Kardiologische Ambulanz

Kardiologische Ambulanz

Die kardiologische Ambulanz bietet die ambulant-fachärztliche Betreuung für Patienten mit Herzerkrankungen an. Das Spektrum reicht vom Verdacht auf das Vorliegen einer Herzerkrankung über die Betreuung chronisch herzkranker Patienten bis hin zur Betreuung von Patienten kurzfristig nach Operationen oder Krankenhausaufenthalten.

Die behandelten Krankheitsbilder reichen von der Herzkranzgefäßerkrankung über Herzklappenerkrankungen, Herzschwäche, Rhythmusstörungen bis hin zu seltenen Herzerkrankungen. Großer Vorteil ist, dass sämtliche kardiologische und radiologische Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten von Ärzten der Praxisklinik Herz und Gefäße selbst angeboten werden. So kann für den Patienten „alles aus einer Hand“ ohne Abstimmungsprobleme angeboten werden.

In der Kardiologischen Ambulanz der Praxisklinik Herz und Gefäße werden jährlich ca. 14.500 Patienten in modernen Praxisräumen behandelt.

Diagnostik / Verfahren

  • Ruhe-EKG
  • Belastungs-EKG (Fahrradergometrie)
  • Holter-Monitoring
  • Event-Recording (Rhythm-Card)
  • Echokardiografie (m-Mode, 2DE, alle Dopplerverfahren)
  • 3-dimensionale Echokardiografie
  • Kontrastechokardiografie (Rechts- und Linksherz-Kontrastmittel)
  • Transoesophageale Echokardiografie
  • Stressechokardiografie (dynamisch und pharmakologisch)
  • Spiroergometrie

Betreuung von Patienten

  • mit Herzinsuffizienz
  • mit Zustand nach Operation komplexer Vitien, nach Bypassoperation, nach Klappenersatz-Operation und rekonstruktiven Maßnahmen
  • mit hohem kardiovaskulärem Risiko
  • nach Herzschrittmacher-Versorgung und ICD-Implantation, invasiver elektrophysiologischer Untersuchung
  • Beurteilung der Operationsfähigkeit vor geplanten extrakardialen Eingriffen
  • mit Erkrankungen der Herzkranzgefäße

Akutsprechstunde im Rahmen der kardiologischen Ambulanz

Patienten mit neu aufgetretenen Beschwerden können durch den Hausarzt zeitnah (unter Umständen noch am selben Tag) vorgestellt werden Je nach Beschwerdebild kann festgelegt werden, ob ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird, oder ob die weitere Behandlung ambulant erfolgen kann.